Fragen und Antworten

Was verbirgt sich hinter dem Begriff
"Arbeits- und Gesundheitsschutz"?

Das Themengebiet umfasst eine ganze Reihe von organisatorischen, prozessorientierten Maßnahmen, damit Ihnen und vor allen Dingen Ihren Mitarbeiter/innen während der Arbeit kein gesundheitlicher Schaden entsteht. Themen sind z.B.:

     •  Umgang mit Gefahrstoffen (in der Arztpraxis auch Biostoffe!)

     •  Arbeitsumgebungsbedingungen (Beleuchtung, Lärm, Ergonomie)

     •  Erste Hilfe und Brandschutz

     •  Reinigung, Desinfektion

     •  Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

     •  Schulung, Unterweisung

     •  vorhandene und aktuelle Gefährdungsbeurteilung

Der zuständige Unfallversicherungsträger für nahezu alle Einrichtungen im Gesundheitswesen ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die Verantwortung für die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutz bleibt immer beim Unternehmer bzw. (Praxis)inhaber – auch dann, wenn Sie externe Dienstleister mit einzelnen Aspekten betrauen. Externe Kräfte können nur beratend tätig sein.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische (BuS-)Betreuung - muss ich das haben?

Ja, bereits ab 1 Mitarbeiter (auch in Teilzeit!) sind Sie als Inhaber für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter während der Arbeitszeit verantwortlich. Bisher war es üblich, die Leistungen für die BuS-Betreuung bei freiberuflichen Anbietern oder Dienstleistungsunternehmen einzukaufen. Je nach Betriebsart und –größe stehen 3 Betreuungsformen zur Auswahl:

1. Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Hier gibt es die Grundbetreuung und die Betreuung bei besonderen Anlässen: 
Jeder Unternehmer muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen, in der er die potenziellen Gesundheitsgefahren im Betrieb erfasst, Maßnahmen festlegt, um sie zu beseitigen, und diese dann auch umsetzt. Diese Gefährdungsbeurteilung soll bei allen gravierenden Veränderungen im Betrieb aktualisiert werden, spätestens aber nach fünf Jahren. Dazu ist die Unterstützung eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig. Der beauftragte Betriebsarzt muss mit einer Fachkraft kooperieren (beziehungsweise umgekehrt) und sie bei entsprechenden Fragestellungen einschalten. Der Unternehmer muss die Namen beider Arbeitsschutzexperten den Beschäftigten bekannt geben. 
Zusätzlich zur Grundbetreuung braucht der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit nur noch bei besonderen Anlässen eingeschaltet zu werden. Dies sind zum Beispiel: 

  • Neu- und Umbauten
  • Einführung von Schichtdiensten, neue Produkte oder Dienstleistungen
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten 

Diese Betreuungsform bieten wir nicht an. 

2. Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten - abhängig von der Betriebsart - und zwar gemeinsam für den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die unabhängig von der Größe des Betriebes anfallen. In der betriebsspezifischen Betreuung wird darüber hinaus der individuelle Bedarf im Unternehmen untersucht.
Einsatzzeiten und welche Aufgabenfelder unter anderem zu berücksichtigen sind, sind in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.

Diese Betreuungsform bieten wir nicht an. 

3. Die neuste und innovativste Form ist die Alternativbetreuung mit Unternehmerschulung.
Diese ist für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten möglich. 

Alternativbetreuung - Unternehmermodell

Wir bieten Ihnen in Kooperation mit der BGW das Modell der Alternativbetreuung – auch unter dem Namen „Unternehmermodell“ bekannt - nach der DGUV V2 an. Unternehmermodell deshalb, weil der Unternehmer (Inhaber) selbst für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig ist und sich für die „Basismaßnahmen“ keinen externen Dienstleister mehr einkaufen muss.

Wie läuft die Alternativbetreuung ab?

Besuch einer 5-stündigen Schulung, der sog. „Unternehmerschulung“ durch den Inhaber selbst. Hier bekommen Sie das grundlegende Verständnis für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb vermittelt. Außerdem bekommen Sie während der Unternehmerschulung viele Anregungen, wie Sie die BuS-Betreuung in Ihrem Arbeitsumfeld gestalten können. Wir stellen Ihnen im Rahmen des Seminars zahlreiche Checklisten und Arbeitshilfen zur Verfügung, die Sie dann sofort nutzen können. Das Seminar wird von einem erfahrenen Fachmann geleitet, der eine spezielle Schulung bei der BGW besucht hat.


Folgende Inhalte erwarten Sie:

Block "Arbeitsmedizin" u.a.:

     •  Bedeutung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen

     •  Einführung in die Arbeitsschutznormen

     •  Verantwortung des Unternehmers für Arbeitssicherheit und          
         Gesundheitsschutz

     •  Belastungen/Gefährdungen am Arbeitsplatz allgemein und daraus
         abgeleitete grundlegende Arbeitsschutzmaßnahmen

     •  typische Belastungen/Gefährdungen und daraus abgeleitete
         spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen

     •  Berufsbilder und Aufgabenverteilung im Arbeitsschutz

     •  betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes

     •  arbeitsmedizinische Vorsorgen

     •  alternative bedarfsorientierte Betreuung

     •  Umgang mit Schulungsunterlagen/Medien

 

Block "Sicherheitstechnik" u.a.:

     •  Gefährdungsbeurteilung/Fallbeispiele

     •  Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

     •  Brandschutz/Brandbekämpfung

     •  Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und -stoffe

 

Besondere Anlässe bedürfen weiterhin dem Experten-Wissen von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die DGUV V2 definiert hierzu sog. „besondere Anlässe“. In diesem Fall oder wenn Sie z.B. eine Erstbegehung als Bestandsaufnahme durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen lassen wollen, wenden Sie sich nach der Schulung an uns.

Nach spätestens 5 Jahren ist eine Auffrischung notwendig. Diese dauert ebenfalls 5 Stunden und umfasst Themen wie z.B. Erfahrungsaustausch, aktuelle branchenspezifische Entwicklungen, Vertiefung einzelner Aspekte.

Kosten

für die 5-stündige Unternehmerschulung im Rahmen der Alternativbetreuung fallen Seminar-Gebühren in Höhe von 249,00 EUR (inkl. gesetzl. MwSt.) an.
Da Sie erst nach 5 Jahren eine Fortbildung benötigen, kommen Sie rechnerisch auf unter 50 EUR Kosten im Jahr (und damit meist günstiger als die jährlichen Kosten für eine Begehung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt).

Die 5-stündige Online-Fortbildung erhalten Sie als treuer Bestandskunde zum Preis von 199,00 EUR (inkl. gesetzl. MwSt.). 

Im Preis enthalten sind ausführliche Seminar-Unterlagen sowie zahlreiche Checklisten.

Für darüber hinaus gehende Leistungen, wie z.B. Begehung durch Arbeitsschutzexperten oder Untersuchungen nach ArbMedVV, fallen weitere Kosten an.

Ihr persönlicher Draht zu uns:

07031 - 42 82 405

Mo - Fr:  9 - 17 Uhr

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© AKADEMIE diemed - Arbeitsschutz, Ulf-Benjamin Kock


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